Hunde aus dem Tierschutz 

 

  

 Vorüberlegungen und Vermittlungsverfahren

Wer sich entschließt, einen Hund aus dem Tierheim oder über eine der zahlreichen Notvermittlungen zu übernehmen, sollte sich über einiges im Klaren sein.

Das Tierheim hat den Vorteil, dass der zukünftige Weggefährte genügend Zeit hat, Sie erst einmal kennen zu lernen,   während Sie natürlich auf Spaziergängen, die hoffentlich im Vorfeld der endgültigen Übernahme erfolgen, ihren zukünftigen Familienzuwachs näher unter die Lupe nehmen können.

Einige Organisationen arbeiten mit Pflegestellen, was auch für Sie den Vorteil hat, dass der Hund in einem natürlichen Umfeld - und das ist das Tierheim keineswegs - beobachtet werden kann, sodass die Pflegeeltern Ihnen schon vieles über ihren Schützling verraten können und meist gut beurteilen können, ob der ausgesuchte Hund auch wirklich zu Ihnen passt.

Bei den zahlreichen Vereinen, die Hund direkt aus dem Ausland vermitteln, sind Sie meist auf die Aussagen der Tierschützer und die Photos, die Ihnen vorwiegend im Internet gezeigt werden, angewiesen. Das was Ihnen bevorsteht ist mehr oder weniger ein Blind Date und deshalb mit besonderen Risiken behaftet, was Ihnen bewusst sein sollte. Sie sollten sich also bereits im Vorfeld vergewissern, dass die Hunde auf diverse Krankheiten, die besonders in südlichen Ländern auftreten (siehe auch unter Gesundheit:südländische Krankheiten) untersucht wurden und auch geimpft sind.

Leider sind nicht alle Organisationen seriös oder wirklich ohne jegliche Bedenken zu empfehlen. Fragen Sie vorher notfalls beim Veterinäramt und/oder dem örtlichen Tierschutzverein nach, ob die von Ihnen ins Auge gefasste Organisation auch tierschutzgerecht arbeitet oder eher dem Tierhandel zu zuordnen ist.

Bei jeder Form der Tiervermittlung sollten im Vorfeld Ihre Lebensumstände abgefragt und eine so genannte Vorkontrolle bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden, bei der die Tierschützer Sie über Ihre Lebensumstände und Ihre Vorstellungen bezüglich des Tieres und dessen Haltung befragen. Dabei wird natürlich eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen vorausgesetzt.

Organisationen, die besonders überzogene, kaum erfüllbare Ansprüche an die Bewerber stellen oder Ihnen, im anderen Extremfall, ein Tier völlig unbesehen schon bei Ihrem ersten Kontakt zusagen, sollten Sie lieber meiden. Auch um Tierschützer, die nur unwillig oder unfreundlich Auskunft geben, sollten Sie besser eine großen Bogen machen.

In der Regel bezahlen Sie bei Übergabe des Tieres eine Schutzgebühr, die angemessen sein sollte. Für einen jungen, gesunden Welpen darf sie sicher höher angesetzt werden, als für einen älteren Hund mit Handicaps. Auch kranke oder behinderte Hunde haben ein Recht auf würdiges Leben und einen geeigneten Platz, jedoch sollten Sie darüber vorher von der Organisation aufgeklärt werden, welche Krankheiten und Behinderungen bei dem von Ihnen ausgesuchten Hund vorliegen und welche Maßnahmen (Operationen, Medikamente usw.) und damit verbundene Kosten auf Sie eventuell zukommen können.

Eine seriöse Vermittlung wird keinerlei Probleme damit haben, Ihre Rückfragen und Probleme zusammen mit Ihnen durchzugehen und ausführlich zu besprechen. Auch die Tatsache, dass bei Ihnen bereits Erfahrung mit der gewählten Rasse vorhanden ist, sollte von den Vermittlern gewürdigt werden. Sollten Sie den Eindruck erhalten, dass Vorerfahrung eher unerwünscht ist, sollten Sie von einer Vermittlung durch die entsprechende Stelle lieber zurücktreten, hier besteht nämlich die Gefahr, dass man versucht, Ihnen ein X für ein U vorzumachen, sprich möglichst arglose Übernehmer sucht, die sich in Bezug auf Alter und Gesundheitszustand des Tieres leicht täuschen lassen.

Da Tierheime und Vereine nach eigenen Vorstellungen vermitteln, sollten Sie sich im Vorfeld auch ein Muster des Übergabevertrages zeigen lassen. Nicht alle Bedingungen, die in solchen Verträgen verankert sind, sind auch rechtsverbindlich. Um jedoch unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich kritisch fragen, ob Sie mit den jeweiligen Vertragsbedingungen leben können. Sie sind es nicht zuletzt auch dem Tier schuldig, sich vor einer Vermittlung darüber klar zu werden. Eine Rückgabe wegen plötzlicher Bedenken Ihrerseits nach der Vermittlung bedeutet nämlich für das betroffene Tier eine Katastrophe.

Spätestens nach der erfolgten Übernahme wird der Vertrag mit Ihnen geschlossen, Ihnen eine Kopie davon und weitere Papiere, die zum Hund gehören, wie der Gesundheitspass mit den Eintragungen aller erfolgten Impfungen, übergeben. Wenn nicht schon bereits erledigt, wird jetzt auch die Schutzgebühr fällig.

Auch wenn scheinbar alles in Ordnung ist, sollten Sie das Tier, nach einigen Tagen der Eingewöhnung, bei einem Tierarzt Ihres Vertrauens vorstellen. Festgestellte, Ihnen noch nicht bekannte Krankheiten, teilen Sie umgehend der entsprechenden Organisation mit. Dabei sollten Sie auch klären, ob diese unter Umständen einen Teil der Behandlungskosten übernimmt.

Eine Nachkontrolle kann, je nach Organisation nach wenigen Tagen, Wochen oder Monaten erfolgen. Wobei es natürlich sinnvoll erscheint, Ihnen und dem Hund erst einmal eine gewisse Eingewöhnungszeit zu geben. Während einige Organisationen sich mit einer einmaligen Nachschau zufrieden geben, kontrollieren andere laufend nach. Sie sollten dies nicht unbedingt als Bevormundung sehen, sondern als Zeichen dafür, dass die Tierschützer sich für ihre Schützlinge auch weiterhin verantwortlich fühlen.

 

Umgang mit ihrem neuen Familienmitglied

Lassen Sie sich und dem Tier viel Zeit, sich an die vollkommen veränderten Umstände zu gewöhnen. Dazu ist es auch nötig, dass Sie sich für die ersten zwei, drei Wochen, sofern Sie berufstätig sind, Urlaub nehmen. Auch einen Hund, der aus dem Tierheim und somit aus einem Zwinger kommt, sollten Sie stufenweise an das Alleinsein im Haus oder in der Wohnung gewöhnen. Das heißt, dass Sie zunächst nur in einen anderen Raum oder in den Flur gehen, später dann vor der Haustüre warten und schließlich die Zeitspannen des Alleinsein langsam ausdehnen Sind weitere Hunde vorhanden, sollten Sie ebenso verfahren, um mögliche Auseinandersetzungen sofort unterbinden zu können Da solche Tier häufig schon eine Menge meist sehr schlechter Vorerfahrungen besonders im Bezug auf Zweibeiner mitbringen, sollten Sie keine Wunder erwarten und viel Geduld aufbringen. Geben Sie schon nach wenigen Tagen auf, bedeutet dieses für den Hund eine Katastrophe. Keine Tier versteht, warum es den Platz, an dem es gerade angefangen hat, sich einzugewöhnen, wieder verlassen muss.

Ein sehr häufiger, wenn auch recht menschlicher Fehler vieler Übernehmer ist es, von dem Tier, das man doch aus so schlechten Lebensumständen befreit hat, grenzenlose Dankbarkeit und ebensolchen Gehorsam dafür zu erwarten. Nicht immer gelingt es, erworbene Ängste und damit verbundenes Fehlverhalten wieder abzubauen. Wenn sich der Hund, der der ersten Tage noch völlig verschreckt wirkte und deshalb über alle Maßen verwöhnt und verhätschelt wurde, plötzlich als überaus dominant entpuppt und womöglich versucht, die Rolle des Rudelführes an sich zu reißen, sich nicht mit bereits vorhandenen Tieren verträgt, sind Enttäuschungen vorprogrammiert.

Mittlerweile habe ich selbst die Erfahrung machen müssen, dass sich nicht jeder Hund in ein  bestehendes Minirudel integrieren lässt. Es gibt Hunde, die sind auf einem Einzelplatz am besten aufgehoben. Wenn schon in den ersten Tagen sich der Neue als überaus dominant erweist, kein anderen Hunde neben sich duldet, ist es angebracht, den Hund, bevor es zu schweren Kämpfen mit den bereits vorhandenen Hunden kommt, wieder zurückzugeben. Die Hunde auf Dauer voneinander getrennt zu halten, ist keine Lösung und bedeutet für alle Seiten nur Stress. Hier ist man es beiden Seiten schuldig, einen Schlussstrich zu ziehen und, wenn sicher auch schweren Herzens, den Hund zurückzubringen.

Nach der der ersten Eingewöhnungsphase ins häusliche Umfeld, könne Sie beginnen, den Horizont des Hundes langsam zu erweitern. Nach einem ersten Training, manche Hunde sind weder Halsband noch Leine gewöhnt, werden die Spaziergänge ausgedehnter und führen auch auf belebte Plätze. Ob und wann Sie Ihren Hund von der Leine lassen können, sollten Sie sich genau überlegen, auf jeden Fall sollte Ihr Vierbeiner dazu erste Gehorsamsübungen hinter sich haben und die Grundkommandos wie "Hierher" "Sitz" und  "Platz"  beherrschen. Es macht wenig Sinn, zuerst einen Hund aus einer Tötungsstation zu retten um ihn dann im wahrsten Sinne des Wortes hier unter die Räder kommen zu lassen, nur weil man der Ansicht ist, der Hund bräuchte seine Freiheit und müsse um jeden Preis ohne Leine laufen.

Natürlich ist man es auch seinen Mitmenschen schuldig, dass man Hunde, deren Verhalten man noch nicht richtig einschätzen kann, nicht frei herumlaufen lässt.

Überhaupt sollten Sie nicht dem Irrglauben verfallen, dass Sie nun den Hund für alle bisher erlittene Unbill entschädigen müssen, indem Sie ihm alles nachlassen und keinerlei Grenzen setzen. Die Einstellung, dass Sie erst dann mit der Erziehung beginnen, wenn der Hund sich eingelebt hat, kann fatale Folgen haben. Deshalb gilt auch für einen Hund aus dem Tierschutz, Erziehung von Anfang an, mit Geduld, aber auch mit der nötigen Konsequenz. Der Besuch einer geeigneten Hundschule, in der nach neueren Methoden, ohne jegliche Verwendung von Starkzwang, unterrichtet wird, ist in den meisten Fällen empfehlenswert.

Auftretende Probleme sollten zuerst mit dem Vermittler besprochen werden, in den meisten Fällen wird sich dann auch ein gangbarer Lösungsweg finden lassen.

Für den Fall, dass Sie sich aus unvorhersehbaren Umständen, doch von Ihrem Vierbeiner trennen müssen, sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich an die Organisation wenden, die Ihnen den Hund vermittelt hat. Dass der Hund in gar keinem Fall ohne Rücksprache an Dritte weitergegeben oder gar ins nächste Tierheim abgeschoben werden darf, versteht sich von selbst und ist meist auch schon - aus guten Gründen - vertraglich untersagt.

 

 

                                                                                                                                               weiter zu: Welpenbegleitbrief 

 

 

© 2004-2010 Silvia Gabler
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