Haustierfang und –abschuss durch Jäger

 

  

 

 

Was muss der Jagdschutzberechtigte tun, wenn er einen Hund getötet hat?

 

Er ist berechtigt, den Hund »zu beseitigen«;dies muss nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes geschehen (Ablieferung an eine Tierkörperverwertungsstelle oder tiefes Vergraben). Unzulässig ist es, den Hund etwa in eine Dickung zu werfen oder nur oberflächlich zu verscharren. Dagegen ist der Jagdschutzberechtigte nicht verpflichtet, den Besitzer des Hundes zu ermitteln oder zu verständigen. 

 

Quelle: Buch Krebs “Vor und nach der Jägerprüfung“

 

 

Ein besonders unerfreuliches Konfliktthema zwischen Tierhaltern und Jäger ist der, leider immer noch betriebene, Haustierabschuss, bzw. das Fangen von Hunden und Katzen in auch für Menschen gefährlichen Fallen. Laut Bundesjagdgesetz § 23 ist der Jäger berechtigt "wildernde" Katzen und Hunde abzuschießen, aber keineswegs, wie Jäger immer wieder uns Laien glauben machen möchten, dazu verpflichtet. Nun ist "Wildern" aber auch eine Sache der Auslegung und in manchem Landesjagdgesetz wildert ein Hund schon, wenn er wenige Meter von seinem Besitzer entfernt mit der Nase auf dem Boden sucht, sprich irgendeine Spur verfolgt, und welcher Hund tut das nicht?

 

Folgt man den Argumenten der Jäger, so ist dieser ein notwendiges Übel zum Schutze der Wildtiere, aber wer schützt die Wildtiere vor den Jägern? Die Behauptung, dass Wildtiere von diesen stets sauber und auf der Stelle getötet werden würden, gehört ins Reich der Märchen. Wäre dies tatsächlich der Fall, wären sämtliche gesetzliche Vorschriften zur Nachsuche und das Führen von geeigneten Hunden dazu, wie z.B Schweißhunden, doch absolut überflüssig.

 

Das Töten von Haustieren lässt sich durch nichts rechtfertigen.

 

Die allermeisten Hunde und Katzen würden sich in der Regel schon alleine durch das Schussgeräusch nachhaltig vertreiben lassen.

 

Studien an Hauskatzen in England haben bewiesen, dass Singvögel und Bodenbrüter nur einen geringen Prozentsatz der Nahrung einer ausgewachsenen, nicht verwilderten, Hauskatze ausmachen. Hauptnahrungsanteil waren neben dem üblichen Katzenfutter, Mäuse und andere Kleinnager. Vögel, die erlegt wurden, waren in der Regel entweder krank oder schwach oder leider besonders schutzlose Jungvögel.

 

Ein einzelner Hund ist auch nicht in der Lage, ein gesundes Reh, einen Feldhasen oder ein Kaninchen zu wildern. Das dürfte auch den meisten Jägern bewusst sein. Auch das beliebte Argument, dass Hunde auch an der Leine das Wild aufscheuchen und verschrecken würden, (es sind schon Hunde an Flexi- und Feldleinen direkt vor dem Besitzer erschossen worden) ist ein Ammenmärchen. In der Realität kann ich mich mit meinen angeleinten Hunden bis auf eine kurze Distanz dem heimischen Wild nähern. Wild wird viel eher durch die Landwirte und deren Maschinen, sowie durch die Jäger selbst in den Wald getrieben, was fatalerweise den Verbiss junger Bäume und Sträucher fördert. Kurz vor dem 1. Mai, also den Beginn der Bockjagd, können wir Jahr für Jahr folgendes Phänomen beobachten: Nachdem Jäger und Landwirte einige Tage zuvor ausgeschwärmt sind, um Hochstände zu begutachten, zu reparieren oder neu aufzustellen, werden die Wildbegegnungen, bei uns hauptsächlich mit Rehwild, seltener. Sobald ab Ende Mai /Anfang Juni die Zahl der Jäger auf der Pirsch wieder deutlich abnimmt, nehmen die Wildbegegnungen wieder zu.

 

Meines Erachtens ist der Haustierabschuss, genau wie die gesamte Jagdgesetzgebung ein Relikt aus einer unseligen Zeit, Grundlage für das bis heute geltende Bundesjagdgesetz von 1953 ist das Reichsjagdgesetz, das, auch wenn die meisten Jäger dies nicht wahrhaben wollen, übernommen wurde. Angebliche Novellierungen sind kleine Änderungen z.B. über die Jagdzeiten. Haustierabschuss sollte konsequenterweise bei der längst überfälligen Novellierung des Bundesjagdgesetzes vollständig und ohne jede Ausnahme verboten werden. Leider ist die Lobby der Jäger noch immer so groß, dass selbst unsere  Regierung immer wieder davor zurückschreckt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

 

Für eine Übergangsfrist wäre es zumindest wünschenswert und angebracht, dass erlegte Haustiere der unteren Jagdbehörde gemeldet werden müssten, wobei bestimmte Merkmale wie Tätowierung, Fellzeichnung und Rasse einfließen müssten. Die jetzige Handhabung, getötete Haustiere in der Regel einfach zu verscharren, ist auf das schärfste zu verurteilen, wird aber durch die bestehende Gesetzgebung (siehe oben) eingefordert. Wenn schon das Haustier aus nicht nachvollziehbaren Gründen einfach zur Beute schießlustiger Jäger wurde, so möchte der Halter doch zumindest wissen, was mit seinem Tier letztendlich geschehen ist.

 

Seitens der Justiz müssten Jäger, die auf Tiere und sogar Passanten schießen, weil sie sich in der Ausübung ihres blutigen Hobbies gestört fühlen, intensiver verfolgt und auch härter bestraft werden. Die Realität sieht aber heute anders aus. Da die Lobby der Jäger in unserem Land immer noch immens ist, schon alleine aufgrund der Tatsache, dass viele Politiker, Richter, Staatsanwälte und andere führende Persönlichkeiten das Waidwerk zu ihrem persönlichen Vergnügen ausüben, werden Anzeigen gegen schießwütige Jäger häufig gar nicht oder nur mit einer geradezu lächerlichen Geldstrafe geahndet. Der Jagdschein wird nur in den seltensten Fällen und dann meist auch nur aufgrund öffentlichen Druckes entzogen.

 

Ich bin der Meinung, dass ein seriöser Jäger auch ohne die Erlaubnis zum Haustierabschuss das Waidwerk ausüben kann. Das Kleben an althergebrachten Traditionen und der heftige Widerstand gegen die geplante Novellierung des Jagdrechts werfen kein besonders günstiges Licht auf die gesamte Jägerschaft.

 

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich selbst - zum Glück - noch keinerlei ungute Erfahrungen mit den Jägern der Reviere, in denen ich in der Regel mit unseren Hunden spazieren gehe, machen musste. Diese Jäger zeigen mir deutlich, dass es auch anders geht und es ein Miteinander statt ein Gegeneinander geben kann, auch wenn die "freundlichen" Antworten zum Haustierabschuss oder zur gängigen Jagdpraxis in diversen Jagdhundeforen mich dann doch wieder manchmal heftig daran zweifeln lassen.

 

Nachsatz 26.06.2008: Eigentlich könnte, im Nachhinein betrachtet, die Überschrift auch heißen: "Die Kunst, sich zwischen sämtliche Stühle zu setzen." Geht wirklich relativ leicht, wenn man, wie ich,  die Jagd nicht in Bausch und Bogen verurteilt, aber ein eingefleischter Gegner des Haustíerabschusses ist. So bezieht man heftige verbale Prügel von beiden Seiten. Leider rasten etliche Jäger, vor allen Dingen in Foren, vollkommen aus, wenn die Rede auf den Haustierabschuss kommt. Warum das so sein muss,  das wird mir wohl  ein ewiges Rätsel bleiben. Andererseits treffe ich aber auch auf Jäger oder zumindest Jagdscheininhaber, die den Haustierabschuss in der jetzigen Form, seit obigen Artikel hat sich ja bekanntlich leider rein gar nichts geändert, die Novellierung  wurde bisher erfolgreich verhindert, ebenfalls ablehnen. 

 

Nachsatz 17.08.2015: Geändert hat sich leider noch immer nichts, seitens der Politik und der Regierung ist wohl auch nichts zu erwarten. Im übrigen ist mein Göttergatte schon seit geraumer Zeit im Besitz eines Jagdscheines, ohne dass sich meine Ansichten zur Jagd grundlegend geändert hätten.

 

 

 zurück zum Jagd Menue

 

 
 

Literaturempfehlung

 

Jakob Kurz

Schwarzbuch der Jagd

ISBN3-8334-1486-3

Euro 9, 80

 

 

© 2005-2015 Silvia Gabler 

 

Datenschutzerklärung